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   BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14   

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BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14 (https://dejure.org/2015,22203)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 3 C 17.14 (https://dejure.org/2015,22203)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 3 C 17.14 (https://dejure.org/2015,22203)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EV Art. 21, Art. 22; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1 und 3; VermG § 6 Abs. 1a Satz 3 und Abs. 6a Satz 3, 4 und 5; VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2
    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Zweck der öffentlichen Restitution; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; Ausschluss der Rückübertragung; Rückgabeausschluss; rechtsgeschäftliche Veräußerung; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; tatsächlich erzielter ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21, Art. 22
    Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts; Bodenrichtwert; Erlös; Erlösauskehr; Nachbewertung; Substantiierung des Vorbringens; Ufergrundstück; Unterschreitung des Verkehrswerts; Verkehrswert; Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 4 S 2 VZOG, § 13 Abs 2 S 1 VZOG, § 13 Abs 2 S 2 VZOG, § 16 Abs 1 S 1 InVorG, § 6 Abs 6a S 3 VermG
    Wertausgleichsanspruch eines Rechtsnachfolgers für veräußerte Grundstücke; Nachbewertungsklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 4 S 2 VZOG, § 13 Abs 2 S 1 VZOG, § 13 Abs 2 S 2 VZOG, § 16 Abs 1 S 1 InVorG, § 6 Abs 6a S 3 VermG
    Wertausgleichsanspruch eines Rechtsnachfolgers für veräußerte Grundstücke; Nachbewertungsklausel

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Rechtnachfolgers einer Gemeinde auf Wertausgleich für veräußerte Grundstücke

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlösauskehranspruch, maßgebender Verkehrswert, Mindererlös

  • rewis.io

    Wertausgleichsanspruch eines Rechtsnachfolgers für veräußerte Grundstücke; Nachbewertungsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 8 Abs. 4 S. 2; VZOG § 13 Abs. 2 S. 1
    Anspruch des Rechtnachfolgers einer Gemeinde auf Wertausgleich für veräußerte Grundstücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch einer Gemeinde auf Erlösauskehr nach dem Vermögenszuordnungsgesetz bei Veräußerung von Grundstücken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch einer Gemeinde auf Erlösauskehr nach dem Vermögenszuordnungsgesetz bei Veräußerung von Grundstücken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 5
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

    Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14
    Deshalb habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 82/00 - (VIZ 2001, 602 ff.) Klauseln, die sich auf spätere Werterhöhungen bezögen, auch nicht als Verkehrswertansprüche angesehen, sondern die Einstandspflicht des Verfügungsberechtigten für nicht geltend gemachte vertragliche Nachbesserungsansprüche im Rahmen des § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG mit § 279 a.F. BGB begründet; denn Nachbewertungsklauseln seien ein Teil der Gegenleistung aus dem investiven Geschäft und daher für die Höhe des Geldbetrages mitbestimmend, den der Verfügungsberechtigte zu erstatten habe.

    Vielmehr nimmt der Bundesgerichtshof an, dass die Regelung einen Zahlungsanspruch einräume, der sich nur der Höhe nach am Erlös ausrichte, weil der Verfügungsberechtigte nach Wortlaut und Sinn der Vorschrift für die Geldsumme entsprechend § 279 BGB a.F. einzustehen habe (BGH, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 82/00 - VIZ 2001, 602 ).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 31.05

    Erlös; Erlösauskehr; Auskehr; Auskehranspruch; Auskehrungsanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14
    Untermauert wird dies in jener Vorschrift durch die Verwendung des Begriffs "auskehren"; denn ausgekehrt werden kann nur das, was bei dem zur Auskehr Verpflichteten zunächst einmal vorhanden war (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4 Rn. 18).

    Jedenfalls besteht kein Anlass, die Meinung, die sich der Senat zum Erlösbegriff des § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG gebildet hat (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 3 C 31.05 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 4.), im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Investitionsvorranggesetz zu relativieren oder gar grundlegend zu ändern.

  • Drs-Bund, 29.01.1998 - BT-Drs 13/9719
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14
    Da diese Praxis gerade im Interesse der neuen Länder und der dortigen Kommunen lag, hat es der Gesetzgeber für gerechtfertigt gehalten, in solchen Fällen keinen Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts einzuräumen, sondern den Anspruch auf Auskehr des geringeren Erlöses zu beschränken (vgl. BT-Drs. 13/9719 S. 14 f.).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14

    Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. März 2014 wird aufgehoben, soweit es nicht bereits durch den Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2014 (BVerwG 3 B 40.14) geschehen ist.
  • BVerwG, 21.11.2002 - 3 B 109.02

    Umfang des verwaltungsgerichtlichen Untersuchungsgrundsatzes - Inhaltliche

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 B 109.02 -) maßgeblich sei, ob es im Zeitpunkt des Verkaufs auf der Hand gelegen habe, dass der Verkaufserlös nicht dem wirklichen Wert der Grundstücke entsprochen habe.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14
    Schließlich darf nicht unbeachtet bleiben, dass einem restitutionsberechtigten Träger öffentlicher Verwaltung - um solche handelt es sich im Vermögenszuordnungsrecht ausschließlich - eher angesonnen werden kann, bei der Erlösauskehr auf das tatsächlich Geleistete verwiesen zu werden als einem privaten Restitutionsberechtigten, mit dem es der Bundesgerichtshof im Investitionsvorrangrecht zu tun hatte; denn anders als bei jenen dient die öffentliche Restitution nach dem Vermögenszuordnungsgesetz primär nicht dazu, erlittenes Unrecht wiedergutzumachen, sondern zur Leistungsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften durch solches Vermögen beizutragen, von dem angenommen werden kann, dass es der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (stRspr, vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - 7 C 11.94 -BVerwGE 98, 154 unter Berufung auf BT-Drs. 12/5553 S. 168).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 17.14
    Im vorliegenden Zusammenhang nicht ohne Bedeutung ist - wie noch zu zeigen sein wird -, dass der 7. Senat den Begriff des Erlöses auf Geldleistungen beschränkt und dazu unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 12/2480 S. 75) darauf verweist, dass Streitigkeiten über Verkehrswertansprüche nach § 6 Abs. 6a Satz 4 VermG nach Satz 5 den ordentlichen Gerichten zugewiesen seien, weil die Vermögensämter mit der Feststellung des Verkehrswerts überfordert wären, während sie die Entscheidung über den auszukehrenden Erlös ohne erhebliche Mehrbelastungen miterledigen könnten, weil die Feststellung der Höhe regelmäßig keine Schwierigkeiten bereite.
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